Fortschreibung der aktuellen Entgeltgrenzen der Angebote zur Unterstützung im Alltag unter Heranziehung der Vereinbarung nach § 89 SGB XI über die Vergütung ambulanter Pflegeleistungen in Rheinland-Pfalz

Die nachfolgend aufgeführten Entgelthöhen sind gültig ab dem 01.05.2019.

Dies sind mit Schwerpunkt Hilfen bei der Haushaltsführung 26,25 € mit Orientierungswert 60 Minuten, plus einer möglichen einmaligen Hausbesuchspauschale(je Besuch) in Höhe von 6,29 €.

Dies sind mit Schwerpunkt pflegerische Betreuungsleistungen 31,33 € mit Orientierungswert 60 Minuten, plus einer möglichen einmaligen Hausbesuchspauschale(je Besuch) in Höhe von 6,29 €.

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