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Alltagshilfe für Senioren Senioren sollen so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Das spart Pflegekosten. Doch hierzu bedarf es zusätzlicher Unterstützungsangebote.

  • Auf 2,9 Millionen

    Auf 2,9 Millionen ist nach neuesten Berechnungen des Statistischen Bundesamts die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland gestiegen.

    Etwa drei Viertel (2,08 Millionen) aller Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt, die meisten davon allein von Angehörigen. Das betraf knapp 1,4 Millionen. Bei rund 692.000 der Menschen, die zu Hause gepflegt wurden, geschah das mit Hilfe ambulanter Pflegedienste.

    Gut ein Viertel (783.000) der Pflegebedürftigen lebten in Pflegeheimen. Im Vergleich zu 2013 stieg die Zahl der in Heimen vollstationär betreuten Menschen eher unterdurchschnittlich um 2,5 Prozent oder 19.000 - im Vergleich zu 2001 sind es allerdings 192.000 mehr, was einem Anstieg um ein Drittel entspricht. Deutlich zugenommen hat die Pflege zu Hause um 11,6 Prozent oder 215.000 zwischen 2013 und 2015, was auch auf die zahlreichen Reformen der Pflegeversicherung zurückzuführen ist.

  • Im Schnitt betreute ein Pflegedienst 52 Pflegebedürftige

    Im Schnitt betreute ein Pflegedienst 52 Pflegebedürftige. Von den rund 13.300 ambulanten Diensten waren etwa zwei Drittel in privater Trägerschaft. Ein Drittel hatte einen freigemeinnützigen Träger, wozu etwa Diakonie und Caritas zählen. Insgesamt arbeiteten bei den Pflegediensten rund 356.000 Beschäftigte, die Mehrheit davon in Teilzeit. Das entspricht dem Statistikamt zufolge etwa 239.000 Vollzeitstellen. Von den 2,9 Millionen Pflegebedürftigen wiesen etwa 1,2 Millionen eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz auf.

    Mit zunehmendem Alter steigt der Anteil der Pflegebedürftigen unter den Seniorinnen und Senioren. Im Jahr 2015 waren laut Statistischem Bundesamt 83 Prozent der Pflegebedürftigen 65 Jahre und älter, 37 Prozent sogar mindestens 85 Jahre alt.

    Aber auch in der häuslichen Pflege sind Alltagsbegleiter und Betreuungskräfte willkommen. Ihre Betreuungsleistungen werden von den Pflegekassen bezahlt, entweder über die Verhinderungspflege oder im Rahmen der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen."

  • Unsere Mitarbeiter:

    Ob Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe - Sie werden von freundlichen und zuverlässigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut.

    Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind fest angestellt und werden nach den Anforderungen einer Betreuungskraft im Sinne des § 45 SGB XI und in regelmäßigen Fortbildungen geschult.

    Neben einwandfreien Führungszeugnissen und Referenzen bringen sie individuelle Stärken, Qualitäts- und Verantwortungsbewusstsein mit. Im Team sind wir für Sie stark!

    Sie werden regelmäßig von einer festen Betreuungskraft oder Haushaltshilfe betreut und unterstützt. Eine weitere Kraft wird in Ihrem Haushalt eingearbeitet sein, um bei Urlaub und anderen Abwesenheitszeiten die nahtlose Vertretung zu übernehmen. So gewährleisten wir Kontinuität und eine persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

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